Laut der aktuellen Corona Verordnung des Landes Niedersachen gilt folgendes:
§ 4
Datenerhebung und Dokumentation
Soweit nach dieser Verordnung personenbezogene Daten im Rahmen des Zutritts oder
der Nutzung einer Einrichtung oder der Teilnahme oder des Besuchs einer Veranstaltung zu
erheben sind, sind der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine
Telefonnummer (Kontaktdaten) der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die
Erhebungsuhrzeit zu dokumentieren;
Die Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen
nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige
Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Andernfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen
Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden.
Die Dokumentation ist dem
zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen.
Es ist zu gewährleisten, dass
unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen.
Spätestens
einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.
Soweit gegenüber der oder dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben
werden, müssen sie wahrheitsgemäß sein; bei dienstlichen Tätigkeiten genügen die
dienstlichen Kontaktdaten.
Um dieser Verordnung nachzukommen, müssen Besucher unserer Sportveranstaltungen das Formular zur Kontaktdatenerfassung ausfüllen.
Damit der Ablauf vereinfacht wird, kann das Formular hier herunter geladen, zuhause ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Alle Dateien können auch unter dem Menüpunkt Aktuelles/Downloads herunter geladen werden.
Vielen Dank für eurer Mithilfe und für euer Verständnis.
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